Einleitung
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen vor der Frage, ob Sie eine vorgezogene abschlagsfreie Rente beziehen (Wartezeit 45 Jahre – nach dem Rentenversicherungsbericht 2023 gilt dies für ca. 300.000 Menschen pro Jahr oder schwerbehinderte Menschen mit 35 Jahren Wartezeit) und das Arbeitsverhältnis aufgeben oder lieber weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze.
Doch es gibt eine attraktive Alternative.
Die Teilrente gem. § 42 SGB VI soll eine Kombination von Hinzuverdienst und vorgezogener Altersrente ermöglichen.
Eine Teilrente von 99,99 % ermöglicht es Rentnern und Rentnerinnen, weiterhin zu arbeiten und gleichzeitig ihre Rente zu beziehen. Dieses Modell, auch bekannt als „Modell 99“, bietet mehrere Vorteile.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
Fachkräftemangel entgegenwirken
Erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten
Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Höheres Einkommen durch Rente + Lohn
Finanzielle Unabhängigkeit
Weiterbeschäftigung trotz Renteneintritts
Wie funktioniert das Modell 99?
Rentnerinnen oder Rentner beantragen eine Teilrente von 99,99 %.
Sie können weiterhin im bisherigen Job oder in einem anderen Unternehmen arbeiten.
Es gibt keine Hinzuverdienstgrenzen.
Sie behalten den sozialversicherungsrechtlichen Status.
Besonderheiten
Es besteht weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld (für bis zu 3 Monate) und Kurzarbeitergeld
Die Rentenabschläge können durch Einmalzahlungen ausgeglichen werden.
Bei einer späteren Erhöhung der Rente steigt auch die Teilrente.
Fazit
Das Modell 99 ist eine attraktive Option für Rentner, die weiterhin arbeiten möchten. Es bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mehrere Vorteile.
Dieser Blogbeitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. In Verbindung mit dem Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.