Auszug aus einem Verhandlungsprotokoll eines Landgerichtes:
„Die Klagepartei wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass Schriftsätze, die elektronisch eingehen, Farbkopien nicht enthalten können, da im Landgericht lediglich schwarz-weiß ausgedruckt werden kann. Es wird gebeten, wenn fotografische Anlage überreicht werden, diese bitte mit normaler Post zu übersenden.“
Da stößt die moderne Technik und Digitalisierung der Korrespondenz zwischen Anwälten und Justiz an ihre Grenzen mit bea und EGVP. Die Hardware kommt nicht hinterher.