Zunächst ist einleitend darauf hinzuweisen, dass gesetzliche Grundlage für die „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ der § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist. Allgemein ausgedrückt sind hiervon alle Beschäftigten im Gesundheitswesen betroffen, auch Verwaltungsangestellte, Küchenkräfte etc.. Anzuerkennen ist, dass mit dieser gesetzlichen Regelung entgegen anderen…