In sehr vielen Mietverträgen sind monatliche Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart. Über diese Vorauszahlungen ist innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der 12-monatigen Abrechnungsperiode abzurechen – durch eine Betriebskostenabrechnung. Darin werden eine Vielzahl von Kostenbeträgen umgelegt auf die Mieter und manches Mal schleichen…