Manchmal werden Verträge geschlossen, die später bereut werden. Gerade im Arbeitsrecht trifft dies häufig auf Aufhebungsverträge zu. Grundsätzlich gilt, dass Verträge eingehalten werden müssen (pacta sunt servanda). Doch wo es einen Grundsatz gibt, gibt es auch Ausnahmen. Wir stellen Ihnen…